Bußgelder & Geldauflagen

Bußgelder & Geldauflagen

Zuweisungen der Staatsanwaltschaften

Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen, sind für die Heidelberger Stiftung Chirurgie ebenfalls eine wertvolle Unterstützung. Mit Ihrer Zuweisung können wir schnell und direkt wichtige Projekte an der Chirurgischen Universitätsklinik Heidelberg unterstützen.

So finanziert die Heidelberger Stiftung Chirurgie zum Beispiel im Bereich Sepsisforschung innovative Forschungsprojekte mit dem Ziel, effektivere Behandlungsstrategien wie z. B. die Entwicklung von Impfstoffen zu ermöglichen. Ein ganz wichtiges Thema, da Blutvergiftungen, wie sie u.a. bei schweren Verletzungen nach Verkehrsunfällen oder Körperverletzungen auftreten, nach wie vor lebensbedrohliche Komplikationen mit sich bringen können.

Auch im Bereich Wunderversorgung und Schmerztherapie können an der Chirurgischen Universitätsklinik Heidelberg dank finanzieller Unterstützung neue Wege beschritten werden. So können durch den Einsatz von VR Brillen schmerzgeplagte Patienten durch visuelle Ablenkung ihre Schmerzen für eine gewisse Zeit reduzieren. Auch bei Angstpatienten hatte sich der Einsatz der Brillen als durchweg positiv erwiesen, indem die Ablenkung durch die Brillen die angsterfüllten Stunden vor der Operation erheblich erleichterten.

Ein herzliches Dankeschön an die Sparkasse Heidelberg, die dieses innovative Behandlungskonzept dank einer Spende in Höhe von Euro 2.500,00 möglich machte.

Die Bankverbindung des Geldauflagenkontos der Heidelberger Stiftung Chirurgie e.V. lautet wie folgt: 

Bank für Sozialwirtschaft 

IBAN: DE96 3702 0500 0007 7068 00

BIC: BFSWDE33KRL 


Geldauflagen

Transparente Verwaltung der Geldauflagen

Gemeinnützigkeit & Zwecke:
Die Heidelberger Stiftung Chirurgie wurde vom Finanzamt zuletzt am 12. August 2014 als gemeinnützig anerkannt. Die zugewiesenen Mittel werden grundsätzlich nur für die satzungsgemäßen Ziele verwendet. Etwaige Satzungsänderungen, die wesentliche Änderungen der Zwecke beinhalten, werden unverzüglich und transparent kommuniziert.

Mitteilungspflicht:
Die Heidelberger Stiftung Chirurgie verpflichtet sich, die zuweisende Stelle über Eingang oder Nichteingang der Geldauflagen zeitnah zu informieren. Zuweisende Gerichte und Staatsanwaltschaften werden zu Jahresbeginn transparent über zugewiesene Gelder und deren Verwendung umfassend informiert.

Separate Kontoführung:
Die Heidelberger Stiftung Chirurgie führt für Geldauflagen ein Konto, das ausschließlich hierfür verwendet wird. Überweisungsträger für dieses Konto mit dem Vermerk "KEINE SPENDE" senden wir Ihnen gerne zu.

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